50 Jahre unabhängig
beratende Aktuare
  Vereinigung der unabhängig
beratenden Aktuare e.V.

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Mitglieder der International Association of Consulting Actuaries
             
 
         
 
 

50 Jahre Vereinigung der unabhängig beratenden Aktuare e.V.

Unsere Vereinigung wurde am 25.11.1968 im Konferenzsaal des Europäischen Hofs in Heidelberg gegründet, damals noch unter dem Namen „Vereinigung der unabhängigen freiberuflichen Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“. Sie begeht damit im November dieses Jahres ihr 50-jähriges Jubiläum, das die heutigen Mitglieder anlässlich ihrer Zusammenkunft am 26.09.2018 aus Zeit- und Termingründen bereits vorzeitig im Heinrich-Heine-Salon des Breidenbacher Hofs in Düsseldorf anlässlich des jährlichen Herbsttreffens gewürdigt und gefeiert haben.

Wie schon der ursprüngliche Name nahe legt, ist das wesentliche Kriterium für eine Mitgliedschaft die freiberufliche und unabhängige, d. h. nicht weisungsgebundene oder von Provisionsinteressen geleitete, Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Versicherungsmathematik und dabei vorrangig der betrieblichen Altersversorgung.

Die Vereinigung wurde seinerzeit als Deutsche Sektion der International Association of Consulting Actuariers (I.A.C.A. – ihrerseits heute Section der International Actuarial Association IAA) bezeichnet, nachdem die I.A.C.A. selbst erst einige Monate vorher im Rahmen eines informellen Treffens am Rande des Internationalen Aktuarkongresses 1968 in München gegründet wurde.

Unser Ehrenmitglied Dr. Karl-Josef Bode und Prof. Dr. Georg Heubeck waren als Organisatoren des ersten Internationalen Aktuarkongresses in Deutschland Gründungsmitglieder sowohl der internationalen I.A.C.A. als auch der deutschen Sektion, unserer Vereinigung.

Weitere Gründungsmitglieder waren u. a.

  • der erste Vorsitzende, Dr. Heinz Roos aus Hannover (gleichzeitig Registerort unserer Vereinigung) - er gründete später die BERAG Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersvorsorge und Versicherungsmathematik mbH, der Aktuarbetrieb ist jetzt Teil der TPC GmbH in Hamburg,
  • Dr. Gerd Klingler aus Nürnberg, aus dessen Büro der spätere Vorsitzende Werner Gassner aus Stuttgart sowie Hans-Jörg Wenzel-Teuber hervorgegangen sind,
  • Dr. Kurt Bienert, ebenfalls aus Stuttgart, der damals bereits mit Werner Gassner in einer Bürogemeinschaft arbeitete,
  • Wolfgang Karras aus Hamm, der Vater des aktuellen Vorstandsmitglieds, Hartmut Karras,
unsere heutigen Ehrenmitglieder
  • Claus-Jürgen Beye aus Stuttgart,
  • Prof. Dr. Edgar Neuburger aus München,
sowie 9 weitere, die hier nicht ausdrücklich namentlich erwähnt werden sollen, es sei dazu auf den Anhang der ersten Satzung verwiesen, die zugleich Gründungsurkunde ist und im internen Bereich den Mitgliedern zur Verfügung steht.

Im Jahr 1970 erfolgte ein Antrag unserer Vereinigung an das Bundesfinanzministerium zur Aufnahme einer Regelung in die Einkommensteuerrichtlinien, wonach Gutachten, die von Mitgliedern unserer Vereinigung erstellt und mit einem entsprechenden Bestätigungsvermerk versehen wurden, für steuerliche Zwecke als fachgerecht angesehen und vorbehaltlich einer Überprüfung durch Fachprüfer der Finanzverwaltung anerkannt werden können.

Vorrangiges Ziel dieser Bestrebungen war es, eine Legitimierung der Anerkennung der Berechnung der (Zuführungen zu den) steuerlichen Pensionsrückstellungen zu erreichen um den Vorwurf unzulässiger Steuerberatung auszuräumen.

Im Jahre 1977 erfolgte diesbezüglich auch die Gründung des zu unserer Vereinigung konkurrierenden Vereins der beratenden deutschen Versicherungsmathematiker e. V. (VBV) durch Oberregierungsrat a. D. Dr. Hans Rey (dessen Aktuarbüro Consult Actua Rey GmbH später mit der Höfer Vorsorgemanagement GmbH & Co. KG verschmolzen wurde) ebenfalls in Heidelberg, die sich auch an angestellte Mathematiker richtete. Dessen berufsständische Zielsetzungen u. a. waren, Informationen zu versicherungsmathematischen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung für Versicherungsmathematiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte etc. zur Verfügung zu stellen. Ausgangspunkt war die seinerzeit fehlende berufsständische Reglementierung der steuer- und arbeitsrechtlichen Beratung bzw. dessen Zulässigkeit. In der Praxis hatte der VBV jedoch bei den Bundesbehörden und den Gesetzgebungsverfahren keinen besonderen Einfluss.

Ende der 70er Jahre eskalierte die Situation, es waren gerichtliche Verfahren gegen versicherungsmathematische Gutachter anhängig. In den Prozessen ging es darum, inwieweit die gutachtliche Beratungstätigkeit des Sachverständigen eine Rechtsberatung darstellte und damit einer Erlaubnis zur Rechtsberatung bedurfte1.

Nach Einrichtung eines Prüfungsausschusses für versicherungsmathematische Sachverständige durch die Deutsche Gesellschaft für Versicherungsmathematik (DGVM) und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) wurde im Jahr 1979 vonseiten unserer Vereinigung empfohlen, gleichlautende Zulassungsanträge bei den zuständigen Amts- oder Landgerichten auf Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zu stellen, um eine einheitliche Zulassungspraxis zu erreichen.

In der Folge waren es dann letztlich folgende prominente Gründungs- und Ehrenmitglieder unserer Vereinigung, die sich tatkräftig und maßgeblich für die Gründung des IVS-Instituts der versicherungsmathematischen Sachverständigen im Jahr 1980 – welches letztlich als Vorbild für die im Jahr 1994 gegründete Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) diente - einsetzten:

  • Prof. Dr. Edgar Neuburger als Vertreter der DGVM - er wurde schließlich erster Vorstandsvorsitzender des IVS-Instituts -,
  • Claus-Jürgen Beye als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) und langjähriger Leiter der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige (aba-m in der aba),
  • Prof. Dr. Georg Heubeck als damaliger Vorsitzender der aba, dessen Sohn Prof. Dr. Klaus Heubeck - wie schon sein Vater mittlerweile auch Träger des Bundesverdienstkreuzes - nach Prof. Neuburger langjähriger Vorsitzender des IVS-Instituts (später auch der DAV) wurde und ebenfalls Ehrenmitglied unserer Vereinigung ist sowie
  • Dr. Karl-Josef Bode als weiterer Vertreter unserer Vereinigung.
Ziel der Gründung des IVS-Instituts war zum einen, die Zulassung der Beratung in arbeits- und steuerrechtlichen Fragestellungen, die neben der Versicherungsmathematik den IVS-Sachverständigen in seinem Wissensspektrum charakterisieren, zu erreichen, zum anderen durch Seminare und Prüfungen, die den Zugang zur Mitgliedschaft im IVS-Institut ermöglichen, den Interessenten eine fundierte und umfassende Ausbildung in Pensionsversicherungsmathematik sowie Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung zu bieten um für die Mitglieder des IVS-Instituts eine hohe fachliche Anerkennung zu erreichen. Eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes mit § 4 Nr. 13 StBerG erlaubte aber erst in den 80iger Jahren zumindest den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Berechnung von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, was letztlich auf Veranlassung des IVS-Instituts erreicht wurde.

Ein Meilenstein nicht nur für die Mitglieder unserer Vereinigung war das Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Ende des Jahres 1974. In diesem Jahr wurde Dipl. Math. Claus-Jürgen Beye Vorsitzender der Vereinigung, der in dieser Zeit intensiv bei den Beratungen der Bundestagsauschüsse zum Inkrafttreten des Gesetzes involviert war. Nicht zuletzt hierfür hat er schließlich auch das Bundesverdienstkreuz erhalten. Die mathematische Regelung zur Unverfallbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften (§ 2 Abs. 1 BetrAVG, sog. „Pro-rata-temporis-Verfahren“) beruht auf einem Vorschlag von Dr. Bode.

Die ersten IACA-Kurzinformationen zur Betrieblichen Altersversorgung wurden im Jahr 1977 herausgegeben. Hauptthema war die Anpassung von Betriebsrenten nach den BAG-Urteilen vom 01.07.1976, deren Inhalte sich zum großen Teil im heutigen § 16 BetrAVG wiederfinden.

Im Jahr 1981 übernimmt Dipl.-Math. Dr. oec. Karl-Josef Bode (München – damals Bode, Grabner und Partner, später fusioniert mit dem Büro Beye zur Bode, Grabner, Beye AG & Co. KG) als Vorsitzender; durch eine Wiederwahl in 1990 war er dies für weitere 6 Jahre.

Er war als Vertreter Deutschlands langjährig in der Leitung der internationalen I.A.C.A. tätig, davon 2 Jahre als Chairman und 6 Jahre als stellvertretender Chairman. Während dieser Zeit richtete er federführend die im zweijährigen Turnus stattfindenden internationalen IACA-Kongresse 1980 in Wien und 1988 in München aus.

1984 und 1989 wurde Dr. Bode als Vertreter der I.A.C.A. aufgrund seiner langjährigen Expertise für betriebliche Pensions- und Sterbekassen vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesfinanzministers jeweils für die Dauer von 5 Jahren in den Beirat des damaligen Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV), des Vorgängers der heutigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), berufen (gleichzeitig war mit Wolfgang Karras damals ein zweiter Vertreter unserer Vereinigung Mitglied dieses Beirats).

Anlässlich der Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechts hat er mitgewirkt bei der Einführung des Verantwortlichen Aktuars und seines Aufgabenbereichs bei der Bilanzierung von Versicherungsgesellschaften, mit der die Bedeutung und Stellung des Verantwortlichen Aktuars für Versicherungsunternehmen und Pensionskassen hervorgehoben wurde. Im Jahr 1994 wurde schließlich die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) gegründet, wobei Dr. Bode die Interessen unserer Vereinigung vertrat.

Im Jahr 1984 wird Vers.-Math. Werner Gassner (Stuttgart) für sechs Jahre Vorsitzender.

In diese Zeit fällt - nachdem mit der AEG die erste große Insolvenz, die vom Pensions-Sicherungsverein a. G. (PSVaG) zu bewältigen war - die Einführung der handels- und steuerrechtlichen Passivierungspflicht für Pensionsverpflichtungen durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiliG).

1996 wird Dr. Bode von Dipl.-Math. Dr. rer. pol. Horst-Günther Zimmermann (Hamburg - Rüß, Dr. Zimmermann und Partner GbR) abgelöst.

Unser heutiges Ehrenmitglied Dr. Zimmermann war ebenfalls lange Jahre in der internationalen I.A.C.A. tätig, war als Co-Leiter des Scientific Subcommittees Pensions Mitorganisator des zweiten internationalen Aktuarkongresses 2018 in Berlin und hatte zuletzt als Nachfolger von Prof. Dr. Klaus Heubeck den Vorsitz des IVS-Instituts bis Mitte dieses Jahres inne.

1998 findet eine erste Namensänderung in „Vereinigung der unabhängigen freiberuflichen Aktuare e.V. - Deutsche Sektion der International Association of ConsultingActuaries (I.A.C.A.)” statt.

Im Jahr 2001 wurde neben der Riester-Rente mit dem Pensionsfonds der fünfte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Im gleichen Jahr erging auch ein für die betriebliche Praxis bahnbrechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.01.2001zur Berechnung unverfallbarer vorgezogener Altersrenten, in dem nicht zuletzt für die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätigen Versicherungsmathematiker völlig überraschend mit dem Verbot der dreifachen Kürzung eine Abkehr von der bisherigen Berechnungsweise entschieden wurde. Dieses und die beiden Folgeurteile vom 24.07.2001 für „typische“ und tarifvertragliche Versorgungsregelungen wurden ausführlich in unseren Kurzinformationen der Jahre 2001 und 2002 thematisiert.

Im Jahr 2002 wird Dipl.-Math. Hans-Dieter Oberer (Stuttgart – GASSNER und Partner) Vorstandsvorsitzender. In seine Amtszeit fallen die Rürup-Reform 2005 (Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften) sowie das Rentenversicherungs- Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 von Müntefering (Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre).

2008 wird Vers.-Math. Gerd Warnke (Stuttgart – GASSNER und Partner) Vorsitzender, der es - ohne Unterbrechung - für 9 Jahre bleibt.

Im selben Jahr erfolgte die - bislang letzte - Namensänderung in „Vereinigung der unabhängig beratenden Aktuare e.V. - Mitglieder der International Association of Consulting Actuaries (I.A.C.A.)“.

Durch die Fusion des Büros Bode, Grabner, Beye AG & Co. KG mit dem internationalen HR-Berater Hewitt (letztlich nach einer weiteren Fusion mit AON Jauch und Hübener zur heutigen AON Hewitt GmbH) erfolgte im Jahr 2009 das Ausscheiden der damaligen Vereinsmitglieder dieses Büros, da das satzungsmäßig geforderte Kriterium der Weisungsfreiheit bei ihnen entfallen war.

Im gleichen Jahr traten das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) zur Novellierung des handelsrechtlichen Bewertungsansatzes bei Personalverpflichtungen respektive der Teilung ehezeitlich erworbener Pensionsanrechte in Kraft.

Herr Warnke war als Leiter des Scientific Subcommittees IACA neben Herrn Dr. Zimmermann und dem Hauptorganisator und Vorsitzenden des Nationalen Organisationskomitees Prof. Dr. Klaus Heubeck ebenfalls maßgeblich beteiligt bei der Organisation des zweiten internationalen Aktuarkongresses in Deutschland in Berlin im Jahr 2018. In der Folge übernahm er auch als zweites Mitglied unserer Vereinigung die Position des Chairman der internationalen I.A.C.A.

Seit 2017 ist schließlich Dipl.-Math. Dr. rer. nat. Gerhard May (Stuttgart – GASSNER und Partner) Vorsitzender der Vereinigung.

Zum 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit der Einführung der reinen Beitragszusage in Kraft.


1Für weitere Informationen siehe den Beitrag des damaligen aba-Vorsitzenden Dr. Boy-Jürgen Andresen in der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum des IVS-Instituts unter https://aktuar.de/Dateien_extern/IVS/UeU10_aba_Sonderdruck_Heubeck.pdf.